ÖKOTEC erstellt für Sie die für die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlichen Unterlagen und begleitet Sie fachlich und organisatorisch durch das gesamte Genehmigungsverfahren.
Die Anforderungen an die Genehmigung von Windenergiestandorten sind sehr hoch. Wir unterstützen Ihr Vorhaben daher vom Antrag bis zum Genehmigungsbescheid mit professioneller Planung auf Grundlage unserer umfangreichen Erfahrung. Unser Leistungsangebot beinhaltet:
Um die Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf Natur und Landschaft zu ermitteln sind u.a. arten- und naturschutzfachliche Gutachten zu erstellen. Hierbei arbeitet ÖKOTEC mit erfahrenen externen Gutachtern zusammen. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchungen liegt auf der Ermittlung von Daten zu windkraftsensiblen Vogelarten und Fledermäusen im Bereich der geplanten Windenergieanlagen.
Die Inhalte der artenschutzrechtlichen Fachgutachten fließen in den Landschaftspflegerischen Begleitplan ein. Bei Bedarf beinhaltet dieser auch die Erarbeitung einer visuellen Darstellung des Windparks (Visualisierung).
Es werden notwendige Maßnahmen abgeleitet, um Beeinträchtigungen für die Landschaft, den Naturhaushalt oder relevante Arten zu vermeiden. Können Beeinträchtigungen nicht vermieden werden, sind diese durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In der Regel erarbeitet ÖKOTEC diese Maßnahmen in Abstimmung mit den Behörden unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorgaben und akquiriert auch die hierfür benötigten Flächen.
Bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Antrag des Vorhabenträgers oder bei bestehender UVP-Pflicht lassen wir für Sie von einem externen erfahrenen Gutachter einen UVP-Bericht auf Basis der bereits vorliegenden Gutachten erstellen. Dieser beschreibt das Vorhaben selbst und die Umweltgegebenheiten im Einwirkbereich des Windparks. Zudem enthält der Bericht relevante Informationen zu potenziellen Umweltauswirkungen sowie die Maßnahmenplanung, um mögliche erhebliche Auswirkungen auszuschließen, zu vermindern oder auszugleichen.
Genehmigungsverfahren nach BImSchG können mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Regel dann statt, wenn durch das Projekt weitreichende oder intensive Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Die Öffentlichkeit wird immer beteiligt, wenn im Rahmen einer UVP-Vorprüfung festgestellt wird, dass für das Vorhaben eine UVP erforderlich ist. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet auch statt, wenn der Vorhabenträger diese selbst beantragt hat.
ÖKOTEC wertet für Sie Einwendungen aus, die im Rahmen einer solchen Öffentlichkeitsbeteiligung eingehen. Zudem unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung gegebenenfalls notwendiger Erörterungstermine.